Page 31 - E-Book-VWA-Handbuch-fuer-Betreuungspersonen-V2-Juni-2017
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12.3  Beratung im Hinblick auf die Diskussion
               Im Beratungsgespräch hinsichtlich der Diskussion sollten die Schülerinnen und Schüler angehalten
               werden, einen reflektierenden Blick auf das Thema, die Arbeit, die Methoden, die Ergebnisse usw. zu
               legen. Wo gab es Probleme, wo gab es Erfolge, was könnte anderes gemacht werden usw.
               Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Vorfeld keine Auskunft über konkrete Fragen, von denen
               die Betreuungsperson annimmt, dass sie diese stellen wird.
               Die Schülerin/der Schüler sollten auch mit der Möglichkeit konfrontiert werden, dass ein
               Kommissionsmitglied eine Frage stellt, die über das Thema der vorwissenschaftlichen Arbeit
               hinausgeht. Schülerinnen und Schüler sollten dann nicht versuchen, krampfhaft etwas zu antworten,
               sondern ganz klar die Grenze ihrer vorwissenschaftlichen Arbeit aufzeigen und darauf hinweisen,
               dass diese Frage nicht in der vorwissenschaftlichen Arbeit behandelt wurde und daher eine
               Beantwortung nicht möglich ist.
               Beispiele für mögliche Fragen:
                www.vorwissenschaftlichearbeit.info/2016/03/11/diskussion/

               12.4  Sprache
               Wurde die vorwissenschaftliche Arbeit in einer lebenden Fremdsprache geschrieben, besteht die
               Möglichkeit, dass auf Wunsch der Schülerin / des Schülers die Präsentation und / oder Diskussion in
                                                                                                  11
               dieser Sprache erfolgt. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Kommissionsmitglieder .
               Wurde die Arbeit auf Englisch geschrieben, hat es sich an vielen Schulen eingebürgert, dass diese
               Zustimmung nicht mehr explizit eingeholt werden muss, da davon ausgegangen wird, dass die
               Kommissionsmitglieder mit einer Präsentation und/oder Diskussion in Englisch immer einverstanden
               sind. Für die generelle Zustimmung spricht auch die Tatsache, dass das Abstract unabhängig von der
               Sprache der Arbeit und ohne Rücksprache mit den Kommissionsmitgliedern auf Englisch geschrieben
               werden kann.
               Bei anderen lebenden Fremdsprachen muss dieses Einverständnis der Kommissionsmitglieder
               eingeholt werden. Hier wird die Betreuungsperson der Schülerin / dem Schüler hilfreich zur Seite
               stehen. Sind mehrere Arbeiten betroffen, ist es vermutlich sinnvoll, eine Liste zu erstellen (Arbeit /
               Sprache) und diese der/dem Vorsitzenden zur Zustimmung zu übermitteln.

               Eine kleine Überlegung: Eine Schülerin / ein Schüler hat die Arbeit freiwillig in einer lebenden
               Fremdsprache geschrieben und fühlt sich so sicher, dass sie / er die Arbeit in dieser Sprache
               präsentieren und/oder diskutieren möchte. Dann ist es fraglich ob man als Kommissionsmitglied
               gegen diesen Wunsch stimmen sollte, wenn man dieser Sprache nicht mächtig ist. Es ist dann auch
               nicht möglich, die Arbeit (mit Ausnahme des Abstracts) zu lesen. Hier ist es vermutlich
               empfehlenswert, dem Engagement der Schülerin / des Schülers den Vorzug zu geben und sich die
               Präsentation und Diskussion einfach anzuhören. Die Entscheidung darüber liegt aber bei jedem
               Kommissionsmitglieder.
                www.vorwissenschaftlichearbeit.info/2014/11/08/sprache-der-arbeit-ueberblick/





















               11  §8. (6) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016)

               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 31
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