Page 33 - E-Book-VWA-Handbuch-fuer-Betreuungspersonen-V2-Juni-2017
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13.5.3  Wer darf Fragen stellen?
               Alle Kommissionsmitglieder sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und Fragen zu
               stellen. Den Hauptteil wird meist die Betreuungsperson leisten.
               13.5.4  Verdacht Ghostwriter
               Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Schülerin/ein Schüler die vorwissenschaftliche Arbeit nicht
               selbst geschrieben hat, sondern sich eines Ghostwriters bedient hat, ist die Diskussion der Zeitpunkt,
               sie / ihn des Vergehens zu überführen. Fragen zur Vorgangsweise, Methode usw. können dann meist
               nicht beantwortet werden. Die Kommission kann den Kompetenzbereich „Diskurs- und
               Kommunikationsfähigkeit“ negativ beurteilen. Im Verdachtsfall sollte die Betreuungsperson die
               Kommissionmitglieder im Vorfeld über den Verdacht informieren, damit sich diese auch
               entsprechend auf die Diskussion vorbereiten können.

               13.6  Raster (Teil 2)
               Während der Präsentation und Diskussion wird der Beurteilungsraster für die beiden Kompetenzen
               zur Präsentation und die Diskursfähigkeit ausgefüllt bzw. evtl. nach der Diskussion noch
               vervollständigt.
               Am Ende des Halbtages bzw. je nach Organisation in der Schule auch zwischendurch wird von der
               Betreuungsperson der Kommission ein Beurteilungsvorschlag vorgestellt. Darüber wird beraten und
               abgestimmt.
               Das Beurteilungsraster wird nach der Kommissionsentscheidung, falls notwendig, angepasst.
               Das (evtl. angepasste) Beurteilungsraster wird der vorwissenschaftlichen Arbeit, die für das Archiv
               bestimmt ist, beigelegt.

               13.7  Negative Beurteilung
               Kommt die Kommission zum Entschluss, dass das Prüfungsgebiet vorwissenschaftliche Arbeit negativ
               zu beurteilen ist, sind folgende Schritte zu setzen:
                   ▪  Schülerin / Schüler muss über die Frist für die Neueinreichung informiert werden.
                   ▪  Die Betreuungsperson muss sich in die Genehmigungsdatenbank einloggen und den Status
                      der Arbeit auf „Negativ beurteilt“ setzen, um eine erneute Einreichung eines Themas zu
                      ermöglichen.

               13.8  Ergänzen der Dokumentation durch die Betreuungsperson
               Hat das Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe) erst kurz vor dem Termin der Präsentation
               stattgefunden, müssen in der Dokumentation der Betreuungsperson noch das Datum und die
               Durchführung ergänzt werden.



























               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 33
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