Page 33 - E-Book-VWA-Handbuch-fuer-Betreuungspersonen-V2-Juni-2017
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13.5.3 Wer darf Fragen stellen?
Alle Kommissionsmitglieder sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und Fragen zu
stellen. Den Hauptteil wird meist die Betreuungsperson leisten.
13.5.4 Verdacht Ghostwriter
Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Schülerin/ein Schüler die vorwissenschaftliche Arbeit nicht
selbst geschrieben hat, sondern sich eines Ghostwriters bedient hat, ist die Diskussion der Zeitpunkt,
sie / ihn des Vergehens zu überführen. Fragen zur Vorgangsweise, Methode usw. können dann meist
nicht beantwortet werden. Die Kommission kann den Kompetenzbereich „Diskurs- und
Kommunikationsfähigkeit“ negativ beurteilen. Im Verdachtsfall sollte die Betreuungsperson die
Kommissionmitglieder im Vorfeld über den Verdacht informieren, damit sich diese auch
entsprechend auf die Diskussion vorbereiten können.
13.6 Raster (Teil 2)
Während der Präsentation und Diskussion wird der Beurteilungsraster für die beiden Kompetenzen
zur Präsentation und die Diskursfähigkeit ausgefüllt bzw. evtl. nach der Diskussion noch
vervollständigt.
Am Ende des Halbtages bzw. je nach Organisation in der Schule auch zwischendurch wird von der
Betreuungsperson der Kommission ein Beurteilungsvorschlag vorgestellt. Darüber wird beraten und
abgestimmt.
Das Beurteilungsraster wird nach der Kommissionsentscheidung, falls notwendig, angepasst.
Das (evtl. angepasste) Beurteilungsraster wird der vorwissenschaftlichen Arbeit, die für das Archiv
bestimmt ist, beigelegt.
13.7 Negative Beurteilung
Kommt die Kommission zum Entschluss, dass das Prüfungsgebiet vorwissenschaftliche Arbeit negativ
zu beurteilen ist, sind folgende Schritte zu setzen:
▪ Schülerin / Schüler muss über die Frist für die Neueinreichung informiert werden.
▪ Die Betreuungsperson muss sich in die Genehmigungsdatenbank einloggen und den Status
der Arbeit auf „Negativ beurteilt“ setzen, um eine erneute Einreichung eines Themas zu
ermöglichen.
13.8 Ergänzen der Dokumentation durch die Betreuungsperson
Hat das Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe) erst kurz vor dem Termin der Präsentation
stattgefunden, müssen in der Dokumentation der Betreuungsperson noch das Datum und die
Durchführung ergänzt werden.
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 33