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14 Abschluss
14.1 Archiv der Schule
In das Archiv der Schule wandern
▪ das korrigierte Exemplar der vorwissenschaftlichen Arbeit,
▪ das Begleitprotokoll der Schülerin / des Schülers,
▪ das Begleitprotokoll der Betreuungsperson,
▪ das ausgefüllte Beurteilungsraster,
▪ falls notwendig: ein Ausdruck des Plagiatsberichts,
▪ Begleitprotokoll und Dokumentation der Klassenvorständin / des Klassenvorstands.
14.2 Zweites Exemplar der vorwissenschaftlichen Arbeit
Das zweite gedruckte Exemplar der vorwissenschaftlichen Arbeit hat keine definierte Verwendung.
Es war ursprünglich einmal für den Verbleib in der Bibliothek gedacht (es gibt noch
Eigenständigkeitserklärungen, in denen die Schülerin / der Schüler das Einverständnis dazu geben
soll). Ein Aufstellen in der Bibliothek entspricht einer Veröffentlichung und ist daher aus
urheberrechtlichen Gründen meist nicht möglich.
An einigen Schulen verbleibt das zweite Exemplar nach der Präsentation und Diskussion bei der
Betreuungsperson.
14.3 Digitale Archivierung
Für das persönliche Archiv der Betreuungsperson ist es möglich, die vorwissenschaftliche Arbeit (im
PDF-Format) aus der Genehmigungsdatenbank herunterzuladen.
14.4 Preisverleihungen
Bei sehr guten Arbeiten, die urheberrechtlich einwandfrei sind (keine Abbildungen ohne
Einverständnis des Bildautors bzw. nur eigene Abbildungen), können die Schülerinnen bzw. Schüler
motiviert werden, die Arbeit für eine Preisverleihung einzureichen. Der Abschluss der
vorwissenschaftlichen Arbeit ist meist vom weiteren Schulverlauf (Abschluss der 8. Klasse,
schriftliche Reifeprüfung usw.) überschattet, so dass sich viele nicht die Zeit für eine Einreichung
nehmen. Als Betreuungsperson kann hier der Hinweis helfen, dass eine prämierte
vorwissenschaftliche Arbeit auch gut im Lebenslauf / Bewerbungsschreiben aussieht.
Liste von Wettbewerben und Preisen:
www.ahs-vwa.at
14.5 Informationsweitergabe an Schülerinnen und Schüler
Nach der vorwissenschaftlichen Arbeit gibt es immer noch Gespräche von Schülerinnen und Schülern
mit Kommissionsmitgliedern, Lehrern usw. über die vorwissenschaftliche Arbeit. Dabei sollte
Folgendes beachtet werden:
▪ Die Beurteilung ist ein Kommissionsbeschluss und keine Beurteilung durch die
Betreuungsperson.
▪ Es gilt das Konferenzgeheimnis. Welches Kommissionsmitglied wie argumentiert hat, wie das
Stimmverhalten war (im Falle einer Abstimmung), darf der Schülerin / dem Schüler nicht
bekannt gegeben werden.
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 34