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15.5 Bezahlung
Als Abgeltung für die Betreuungsperson sind Tarife vorgesehen:
Die Prüfungstaxe für die Korrektur und Beurteilung der VWA beträgt lt.
Rundschreiben 10/2016 des BMB 33, -- €. Die Betreuung der VWA wird durch das
GehG § 63b geregelt. Die Betreuung einer VWA wird derzeit mit 241,90 €
abgegolten. Der Betrag ist entsprechend zu multiplizieren, wenn mehr als eine
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VWA betreut wird.
Demnach ergibt sich:
Anzahl der Betreuung Korrektur und Summe
Arbeiten Beurteilung
1 241,90 33,00 274,90
2 483,80 66,00 549,80
3 725,70 99,00 824,70
4 967,60 132,00 1099,60
5 1209,50 165,00 1374,50
Für eine nichtbetreute Arbeit (Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit nach einer negativen
Beurteilung) wird die Korrektur und Beurteilung demnach mit 33€ pro Arbeit abgegolten.
18 Auskunft des Bundesministeriums für Bildung per E-Mail vom 6. Oktober 2016
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 36