Page 27 - E-Book-VWA-Handbuch-fuer-Betreuungspersonen-V2-Juni-2017
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Quelle: www.ahs-vwa.at/pluginfile.php/2984/mod_page/content/58/02_Erl%C3%A4uterungen%20Beurteilungsraster%20zur%20VWA
               [9.6.2017]

               Mögliche Vorgehensweise:
                   ▪  Korrektur der Arbeit
                   ▪  Suche nach richtigen Beispielen und Vergleich mit den fehlerhaften Beispielen
                      (z.B. Vergleich: Wie oft wurde richtig zitiert und wie oft ist ein Fehler in den Zitaten?)
                   ▪  Ausfüllen des entsprechenden Punktes im Beurteilungsraster

               Besteht der Verdacht, dass eine Kompetenz negativ zu beurteilen ist (und damit das gesamte
               Prüfungsgebiet vorwissenschaftliche Arbeit negativ beurteilt wird), sollte Rücksprache mit den
               Kommissionsmitgliedern gehalten werden, damit sich diese intensiver mit der Arbeit
               auseinandersetzen können.

               11.3  Plagiatsverdacht
               Nur im Falle eines Plagiatsverdachtes ist es notwendig, den Plagiatsbericht, der automatisch über die
               Dienstleistung der Firma PlagScan erstellt wird und in der Genehmigungsdatenbank einsehbar ist,
               auszudrucken und dem Prüfungsprotokoll beizulegen.
               Zum Umgang mit dem Plagiatsscanner und der Beurteilung des Plagiatsberichtes stellt das
               Ministerium ein Handbuch zur Verfügung.
                www.ahs-vwa.at/pluginfile.php/2984/mod_page/content/58/Benutzerhandbuch%20plagscan.pdf

               Der „PlagLevel“ hat nur bedingte Aussagekraft. Ist er extrem hoch, könnte es sein, dass die Arbeit
               nach einer ersten (fehlerhaften) Abgabe noch einmal zurückgesetzt wurde, siehe Zurücksetzen der
               Abgabe.
               Phrasen werden als Plagiat erkannt, z.B. „Während des zweiten Weltkrieges…“, „… ist definiert als …“
               usw. Sofern die Eigenständigkeitserklärung nicht aus dem PDF-Dokument entfernt wurde, wird diese
               auch als Plagiat erkannt.
               Wurde bei einer zitierten Textstelle keine Quelle angegeben, aber im Text ist ein Verweis auf die
               Quelle enthalten (z.B. „In seinen Arbeiten definiert Hans Muster …“), kann schwer von einem Plagiat
               gesprochen werden, allerdings müsste geprüft werden, in welchem Maß die Informationskompetenz
               erfüllt ist.
















               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 27
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