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[9.6.2017]
Mögliche Vorgehensweise:
▪ Korrektur der Arbeit
▪ Suche nach richtigen Beispielen und Vergleich mit den fehlerhaften Beispielen
(z.B. Vergleich: Wie oft wurde richtig zitiert und wie oft ist ein Fehler in den Zitaten?)
▪ Ausfüllen des entsprechenden Punktes im Beurteilungsraster
Besteht der Verdacht, dass eine Kompetenz negativ zu beurteilen ist (und damit das gesamte
Prüfungsgebiet vorwissenschaftliche Arbeit negativ beurteilt wird), sollte Rücksprache mit den
Kommissionsmitgliedern gehalten werden, damit sich diese intensiver mit der Arbeit
auseinandersetzen können.
11.3 Plagiatsverdacht
Nur im Falle eines Plagiatsverdachtes ist es notwendig, den Plagiatsbericht, der automatisch über die
Dienstleistung der Firma PlagScan erstellt wird und in der Genehmigungsdatenbank einsehbar ist,
auszudrucken und dem Prüfungsprotokoll beizulegen.
Zum Umgang mit dem Plagiatsscanner und der Beurteilung des Plagiatsberichtes stellt das
Ministerium ein Handbuch zur Verfügung.
www.ahs-vwa.at/pluginfile.php/2984/mod_page/content/58/Benutzerhandbuch%20plagscan.pdf
Der „PlagLevel“ hat nur bedingte Aussagekraft. Ist er extrem hoch, könnte es sein, dass die Arbeit
nach einer ersten (fehlerhaften) Abgabe noch einmal zurückgesetzt wurde, siehe Zurücksetzen der
Abgabe.
Phrasen werden als Plagiat erkannt, z.B. „Während des zweiten Weltkrieges…“, „… ist definiert als …“
usw. Sofern die Eigenständigkeitserklärung nicht aus dem PDF-Dokument entfernt wurde, wird diese
auch als Plagiat erkannt.
Wurde bei einer zitierten Textstelle keine Quelle angegeben, aber im Text ist ein Verweis auf die
Quelle enthalten (z.B. „In seinen Arbeiten definiert Hans Muster …“), kann schwer von einem Plagiat
gesprochen werden, allerdings müsste geprüft werden, in welchem Maß die Informationskompetenz
erfüllt ist.
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 27