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12 Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe)
               Zwischen Fertigstellung der Arbeit und der Präsentation ist ein verpflichtendes
               Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler zu führen (§9. (3) in der Verordnung (BGBl II
               Nr. 107/2016)).

               12.1  Arbeit
               Die „Unverbindlichen Handreichung“ des Ministeriums geht davon aus, dass die Arbeit abgegeben
               und bereits korrigiert wurde.
                     Danach führen Betreuungsperson und Schüler/in ein bilanzierendes abschließendes Gespräch, in dem die
                     bevorstehende Präsentation und Diskussion im Zentrum stehen. Die Betreuungsperson analysiert Stärken und
                     Defizite der Arbeit und bietet dem/der Schüler/in auf diese Weise wichtige Informationen für die Vorbereitung der
                               10
                     Präsentation.
               In der Verordnung §9. (3) ist vorgeschrieben, dass ein verpflichtendes Gespräch nach der
               Fertigstellung (ohne Angabe, ob die Arbeit bereits korrigiert sein muss) „… im Hinblick auf die
               Präsentation und Diskussion, zu führen …[ist]“.

               Möchte man der Beurteilung durch die Kommission nicht vorgreifen, sollte bei einer etwaigen
               Analyse der „Stärken und Schwächen“ sehr sensibel vorgegangen werden.

               Hat die Betreuungsperson das Gefühl, die Schülerin / der Schüler schätzt die eigene Arbeit weit über
               der tatsächlich erbrachten Leistung ein, so hat sich in der Praxis folgende Vorgangsweise bewährt:
                   ▪  Die Schülerin / der Schüler wird angehalten, zum Gespräch in einem Ausdruck des
                      Beurteilungsrasters die Deskriptoren der ersten fünf Kompetenzen (zur schriftlichen Arbeit)
                      auszufüllen. Selbsteinschätzung mit Schulnoten (1-5) nach jedem Deskriptor.
                   ▪  Im Gespräch kann dann durch Fragen ein Realitätsbezug hergestellt werden.
                      Wenn z.B. „…gestaltet die Arbeit gut lesbar durch sorgfältige und einheitliche Formatierung
                      und Gliederung.“ (Gestaltungskompetenz) mit „weit über das geforderte Maß hinaus erfüllt“
                      eingeschätzt wurde und dies nicht der tatsächlichen Leistung entspricht, könnte die
                      Schülerin / der Schüler auf eine realistische Selbsteinschätzung „geerdet“ werden, indem
                      man problematische Deskriptoren durch Fragen anspricht.
                      Beispiele:
                          o  „Vergleiche die Formatierungen deiner Überschriften, schauen die einheitlich aus?“
                              (wenn z.B. keine einheitlichen Formatvorlagen verwendet wurden)
                          o  „Warum verwendest du im ersten Teil Blocksatz und ab Seite … einen linksbündigen
                              Flattersatz?“
                          o  Usw.

               ACHTUNG: Die Note ist ein Kommissionsbeschluss für die gesamte Arbeit (schriftliche Arbeit inkl.
               Präsentation und Diskussion). Die Betreuungsperson bringt einen Notenvorschlag vor die
               Kommission. Schülerinnen und Schüler dürfen keine Information über die vorgeschlagene
               Beurteilung zu einzelnen Kompetenzen oder Ähnliches erhalten!
















               10  www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_vwa_handreichung.pdf, Version September 2016, Seite 13 [9.10.2016]

               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 29
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