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12 Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe)
Zwischen Fertigstellung der Arbeit und der Präsentation ist ein verpflichtendes
Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler zu führen (§9. (3) in der Verordnung (BGBl II
Nr. 107/2016)).
12.1 Arbeit
Die „Unverbindlichen Handreichung“ des Ministeriums geht davon aus, dass die Arbeit abgegeben
und bereits korrigiert wurde.
Danach führen Betreuungsperson und Schüler/in ein bilanzierendes abschließendes Gespräch, in dem die
bevorstehende Präsentation und Diskussion im Zentrum stehen. Die Betreuungsperson analysiert Stärken und
Defizite der Arbeit und bietet dem/der Schüler/in auf diese Weise wichtige Informationen für die Vorbereitung der
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Präsentation.
In der Verordnung §9. (3) ist vorgeschrieben, dass ein verpflichtendes Gespräch nach der
Fertigstellung (ohne Angabe, ob die Arbeit bereits korrigiert sein muss) „… im Hinblick auf die
Präsentation und Diskussion, zu führen …[ist]“.
Möchte man der Beurteilung durch die Kommission nicht vorgreifen, sollte bei einer etwaigen
Analyse der „Stärken und Schwächen“ sehr sensibel vorgegangen werden.
Hat die Betreuungsperson das Gefühl, die Schülerin / der Schüler schätzt die eigene Arbeit weit über
der tatsächlich erbrachten Leistung ein, so hat sich in der Praxis folgende Vorgangsweise bewährt:
▪ Die Schülerin / der Schüler wird angehalten, zum Gespräch in einem Ausdruck des
Beurteilungsrasters die Deskriptoren der ersten fünf Kompetenzen (zur schriftlichen Arbeit)
auszufüllen. Selbsteinschätzung mit Schulnoten (1-5) nach jedem Deskriptor.
▪ Im Gespräch kann dann durch Fragen ein Realitätsbezug hergestellt werden.
Wenn z.B. „…gestaltet die Arbeit gut lesbar durch sorgfältige und einheitliche Formatierung
und Gliederung.“ (Gestaltungskompetenz) mit „weit über das geforderte Maß hinaus erfüllt“
eingeschätzt wurde und dies nicht der tatsächlichen Leistung entspricht, könnte die
Schülerin / der Schüler auf eine realistische Selbsteinschätzung „geerdet“ werden, indem
man problematische Deskriptoren durch Fragen anspricht.
Beispiele:
o „Vergleiche die Formatierungen deiner Überschriften, schauen die einheitlich aus?“
(wenn z.B. keine einheitlichen Formatvorlagen verwendet wurden)
o „Warum verwendest du im ersten Teil Blocksatz und ab Seite … einen linksbündigen
Flattersatz?“
o Usw.
ACHTUNG: Die Note ist ein Kommissionsbeschluss für die gesamte Arbeit (schriftliche Arbeit inkl.
Präsentation und Diskussion). Die Betreuungsperson bringt einen Notenvorschlag vor die
Kommission. Schülerinnen und Schüler dürfen keine Information über die vorgeschlagene
Beurteilung zu einzelnen Kompetenzen oder Ähnliches erhalten!
10 www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_vwa_handreichung.pdf, Version September 2016, Seite 13 [9.10.2016]
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 29