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13 Präsentation und Diskussion
13.1 Kommissionsmitglieder
Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern:
▪ Vorsitzende / Vorsitzender (ohne Stimmrecht)
▪ Direktorin / Direktor (mit Stimmrecht)
▪ Klassenvorständin / Klassenvorstand (mit Stimmrecht)
▪ Betreuungsperson (mit Stimmrecht)
Sollte es eine Doppelfunktion geben (z.B. eine Klassenvorständin hat eine Arbeit in ihrer Klasse
betreut) muss für diese Zeit eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter als Klassenvorstand fungieren.
Somit sind immer drei stimmberechtigte Kommissionsmitglieder für die Beurteilung der
vorwissenschaftlichen Arbeit verantwortlich.
13.2 Dauer
12
Die Dauer der Präsentation und Diskussion ist in der Verordnung festgelegt und beträgt zwischen
10 und 15 Minuten. In der Praxis hat es sich bewährt für die Präsentation 5 Minuten zu
veranschlagen und für die Diskussion ebenfalls 5 Minuten. Dann bleiben 5 Minuten Puffer, sollte die
Präsentation etwas länger dauern bzw. die Diskussion spannend sein.
13.3 Öffentlichkeit der Präsentation und Diskussion
Die Präsentation und Diskussion sind öffentlich. Im Rahmen der Möglichkeiten (Sitzplätze, …) dürfen
Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sein.
13.4 Präsentation
Die Sprache der Präsentation und das verwendete Präsentationsmedium wurden bereits im
Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe) besprochen und die Schülerin / der Schüler diesbezüglich
beraten.
Während der Präsentation wird die Schülerin / der Schüler nicht unterbrochen und kann die Inhalte
ihrer / seiner vorwissenschaftlichen Arbeit der Kommission vorstellen. Gibt es ein technisches
Problem (Beamer einschalten, …) oder bereitgestellte Materialen (Laserpointer, Pinnnadeln, …)
werden nicht sofort aufgefunden, wird man der Schülerin / dem Schüler hilfreich zur Seite stehen.
Sollte die Gefahr bestehen, dass die Präsentation den überwiegenden Teil der Zeit beansprucht (d.h.
mehr als 7 Minuten), sollte die Betreuungsperson oder ein anderes Kommissionsmitglied der
Schülerin / dem Schüler einen Hinweis geben, die Präsentation mit einem passenden Schlusssatz zu
beenden.
13.5 Diskussion
13.5.1 Diskussionssprache
Die Sprache der Diskussion wurde bereits im Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe) geklärt. Es ist
möglich, dass, wenn z.B. die Diskussionssprache Englisch gewählt wurde, ein Kommissionsmitglied
die Frage auf Deutsch stellt und die Schülerin / der Schüler auf Englisch antwortet.
13.5.2 Fragen für die Diskussion
Die Betreuungsperson initiiert die Diskussion und leitet diese. Dazu ist es sinnvoll, sich einige Fragen
vorzubereiten. Die geplanten Fragen sollten der Schülerin / dem Schüler im Vorfeld nicht bekannt
gegeben oder gar mit ihr / ihm durchbesprochen werden. Der Einstieg in die Diskussion kann sich
auch aus spontanen Fragen zur Präsentation ergeben.
Beispiele für mögliche Fragen:
www.vorwissenschaftlichearbeit.info/2016/03/11/diskussion/
12 §9. (4) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016)
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 32