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13 Präsentation und Diskussion


               13.1  Kommissionsmitglieder
               Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern:
                   ▪  Vorsitzende / Vorsitzender (ohne Stimmrecht)
                   ▪  Direktorin / Direktor (mit Stimmrecht)
                   ▪  Klassenvorständin / Klassenvorstand (mit Stimmrecht)
                   ▪  Betreuungsperson (mit Stimmrecht)
               Sollte es eine Doppelfunktion geben (z.B. eine Klassenvorständin hat eine Arbeit in ihrer Klasse
               betreut) muss für diese Zeit eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter als Klassenvorstand fungieren.
               Somit sind immer drei stimmberechtigte Kommissionsmitglieder für die Beurteilung der
               vorwissenschaftlichen Arbeit verantwortlich.


               13.2  Dauer
                                                                         12
               Die Dauer der Präsentation und Diskussion ist in der Verordnung  festgelegt und beträgt zwischen
               10 und 15 Minuten. In der Praxis hat es sich bewährt für die Präsentation 5 Minuten zu
               veranschlagen und für die Diskussion ebenfalls 5 Minuten. Dann bleiben 5 Minuten Puffer, sollte die
               Präsentation etwas länger dauern bzw. die Diskussion spannend sein.

               13.3  Öffentlichkeit der Präsentation und Diskussion
               Die Präsentation und Diskussion sind öffentlich. Im Rahmen der Möglichkeiten (Sitzplätze, …) dürfen
               Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sein.

               13.4  Präsentation
               Die Sprache der Präsentation und das verwendete Präsentationsmedium wurden bereits im
               Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe) besprochen und die Schülerin / der Schüler diesbezüglich
               beraten.
               Während der Präsentation wird die Schülerin / der Schüler nicht unterbrochen und kann die Inhalte
               ihrer / seiner vorwissenschaftlichen Arbeit der Kommission vorstellen. Gibt es ein technisches
               Problem (Beamer einschalten, …) oder bereitgestellte Materialen (Laserpointer, Pinnnadeln, …)
               werden nicht sofort aufgefunden, wird man der Schülerin / dem Schüler hilfreich zur Seite stehen.
               Sollte die Gefahr bestehen, dass die Präsentation den überwiegenden Teil der Zeit beansprucht (d.h.
               mehr als 7 Minuten), sollte die Betreuungsperson oder ein anderes Kommissionsmitglied der
               Schülerin / dem Schüler einen Hinweis geben, die Präsentation mit einem passenden Schlusssatz zu
               beenden.

               13.5  Diskussion
               13.5.1  Diskussionssprache
               Die Sprache der Diskussion wurde bereits im Verpflichtendes Gespräch (nach Abgabe) geklärt. Es ist
               möglich, dass, wenn z.B. die Diskussionssprache Englisch gewählt wurde, ein Kommissionsmitglied
               die Frage auf Deutsch stellt und die Schülerin / der Schüler auf Englisch antwortet.
               13.5.2  Fragen für die Diskussion
               Die Betreuungsperson initiiert die Diskussion und leitet diese. Dazu ist es sinnvoll, sich einige Fragen
               vorzubereiten. Die geplanten Fragen sollten der Schülerin / dem Schüler im Vorfeld nicht bekannt
               gegeben oder gar mit ihr / ihm durchbesprochen werden. Der Einstieg in die Diskussion kann sich
               auch aus spontanen Fragen zur Präsentation ergeben.
               Beispiele für mögliche Fragen:
                www.vorwissenschaftlichearbeit.info/2016/03/11/diskussion/




               12  §9. (4) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016)

               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 32
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