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9.12 Beratung zur Abgabe
Wird eine Schülerin / ein Schüler mit der Arbeit nicht fertig bzw. entspricht die bisher erstellte Arbeit
in wichtigen Punkten (kurz vor der Abgabefrist) nicht den Mindestanforderungen, so ist es möglich,
der Schülerin / dem Schüler alternative Möglichkeiten zur Abgabe aufzuzeigen:
▪ Version Abgabe: Die mangelhafte Arbeit wird abgegeben und anschließend präsentiert und
diskutiert. Dabei besteht das Risiko, dass die Kommissionsmitglieder das Prüfungsgebiet
„Vorwissenschaftliche Arbeit“ negativ beurteilt.
Die Konsequenz ist, dass ein neues Thema (das dem alten eventuell ähnlich sein kann)
gewählt werden muss. Dieses Thema durchläuft das Genehmigungsverfahren und dann wird
eine neue vorwissenschaftliche Arbeit geschrieben (über die Ferien) und Ende der ersten
Schulwoche im Herbst abgegeben. Die 8. Klasse kann abgeschlossen werden. Ebenso können
schriftliche und mündliche Reifeprüfungen absolviert werden.
▪ Version Abgabe im 1. Nebentermin: Die unfertige / mangelhafte Arbeit wird nicht nach den
Semesterferien in der 8. Klasse abgegeben und kann daher auch nicht am nachfolgenden
Termin für Präsentation und Diskussion vorgestellt werden. Die Schülerin / der Schüler
behält das genehmigte Thema und kann an der Arbeit weiterarbeiten. Die Abgabe erfolgt in
der ersten Schulwoche im Herbst.
Die Entscheidung liegt bei der Schülerin / dem Schüler. Als Betreuungsperson können die
Möglichkeiten aufgezeigt werden. Keinesfalls sollte die Schülerin / der Schüler in eine Richtung
gedrängt werden!
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 24