Page 24 - E-Book-VWA-Handbuch-fuer-Betreuungspersonen-V2-Juni-2017
P. 24

9.12  Beratung zur Abgabe
               Wird eine Schülerin / ein Schüler mit der Arbeit nicht fertig bzw. entspricht die bisher erstellte Arbeit
               in wichtigen Punkten (kurz vor der Abgabefrist) nicht den Mindestanforderungen, so ist es möglich,
               der Schülerin / dem Schüler alternative Möglichkeiten zur Abgabe aufzuzeigen:
                   ▪  Version Abgabe: Die mangelhafte Arbeit wird abgegeben und anschließend präsentiert und
                      diskutiert. Dabei besteht das Risiko, dass die Kommissionsmitglieder das Prüfungsgebiet
                      „Vorwissenschaftliche Arbeit“ negativ beurteilt.
                      Die Konsequenz ist, dass ein neues Thema (das dem alten eventuell ähnlich sein kann)
                      gewählt werden muss. Dieses Thema durchläuft das Genehmigungsverfahren und dann wird
                      eine neue vorwissenschaftliche Arbeit geschrieben (über die Ferien) und Ende der ersten
                      Schulwoche im Herbst abgegeben. Die 8. Klasse kann abgeschlossen werden. Ebenso können
                      schriftliche und mündliche Reifeprüfungen absolviert werden.
                   ▪  Version Abgabe im 1. Nebentermin: Die unfertige / mangelhafte Arbeit wird nicht nach den
                      Semesterferien in der 8. Klasse abgegeben und kann daher auch nicht am nachfolgenden
                      Termin für Präsentation und Diskussion vorgestellt werden. Die Schülerin / der Schüler
                      behält das genehmigte Thema und kann an der Arbeit weiterarbeiten. Die Abgabe erfolgt in
                      der ersten Schulwoche im Herbst.

               Die Entscheidung liegt bei der Schülerin / dem Schüler. Als Betreuungsperson können die
               Möglichkeiten aufgezeigt werden. Keinesfalls sollte die Schülerin / der Schüler in eine Richtung
               gedrängt werden!









































               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 24
   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28   29