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8.3 Genehmigung durch die Betreuungsperson / Direktion / Schulbehörde
Hat die Schülerin / der Schüler die Einreichung (Thema, Basisliteratur, Leitfragen, Gliederung, …)
entsprechend der Vereinbarung vorgenommen, kann die Betreuungsperson die Schaltfläche „Thema
akzeptieren“ anklicken. Dadurch wird die Einreichung an die Direktion weitergereicht. Nach der
Bestätigung durch die Direktorin / den Direktor wird die Einreichung von der zuständigen
Schulbehörde geprüft.
Bis spätestens Ende März muss die Einreichung über die Genehmigungsdatenbank bei der
Schulbehörde zur Zustimmung vorgelegt werden.
Die zuständige Schulbehörde hat bis Ende April Zeit, das Thema zu genehmigen / zur Überarbeitung
zurückzuweisen bzw. abzulehnen.
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 19