Page 19 - E-Book-VWA-Handbuch-fuer-Betreuungspersonen-V2-Juni-2017
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8.3  Genehmigung durch die Betreuungsperson / Direktion / Schulbehörde
               Hat die Schülerin / der Schüler die Einreichung (Thema, Basisliteratur, Leitfragen, Gliederung, …)
               entsprechend der Vereinbarung vorgenommen, kann die Betreuungsperson die Schaltfläche „Thema
               akzeptieren“ anklicken. Dadurch wird die Einreichung an die Direktion weitergereicht. Nach der
               Bestätigung durch die Direktorin / den Direktor wird die Einreichung von der zuständigen
               Schulbehörde geprüft.
               Bis spätestens Ende März muss die Einreichung über die Genehmigungsdatenbank bei der
               Schulbehörde zur Zustimmung vorgelegt werden.
               Die zuständige Schulbehörde hat bis Ende April Zeit, das Thema zu genehmigen / zur Überarbeitung
               zurückzuweisen bzw. abzulehnen.








































































               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 19
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