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5  Erstes Gespräch

               Nach einer ersten Zuteilung sollten folgende Punkte mit der Schülerin / dem Schüler
               besprochen bzw. geklärt werden. Mit diesem Gespräch beginnt auch die
               Protokollführung für die Betreuungsperson.

               5.1  Einvernehmen über das Thema
               §8. (1) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016) fordert ein Einvernehmen über das Thema zwischen
               Betreuungsperson und Schülerin / Schüler. Im ersten Gespräch sollte geprüft werden, ob es dieses
               Einvernehmen über die (noch grobe) Themenstellung gibt. Die Feinheiten wie Eingrenzung,
               Fragestellung und Ähnliches werden im Rahmen des Betreuungsprozesses geklärt.
               Sollte es kein Einvernehmen über die Themenstellung geben, müsste rasch der schulinterne
               Zuteilungsprozess aktiviert werden.


               5.2  Beurteilung
               Wie am Beginn eines Unterrichtsjahres Schülerinnen und Schüler über die Leistungsbeurteilung
               informiert werden müssen, ist es auch notwendig am Beginn der vorwissenschaftlichen Arbeit, die
               Schülerin bzw. den Schüler über den Beurteilungsmodus der vorwissenschaftlichen Arbeit zu
               informieren. Dazu ist es empfehlenswert, der Schülerin / dem Schüler das Beurteilungsraster
               vorzustellen und evtl. auch auszuhändigen. In manchen Schulen wird die Beurteilung für die gesamte
               Klasse vorgestellt.

               5.3  Zeitplan
               Sofern es kein Informationsdokument der Schule gibt, muss die Schülerin / der Schüler über wichtige
               Termine (Einreichung in die Genehmigungsdatenbank, Abgabetermin in der achten Klasse) und die
               Folgen im Falle einer Nichteinhaltung (Abgabe bzw. Präsentation und Diskussion in einem
               Nebentermin) informiert werden.
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               „Die Betreuung umfasst die Bereiche […], Selbstorganisation, Zeitplan, […]“
               5.4  Protokollierung
               In der Verordnung ist festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler die Erstellung der Arbeit
               dokumentieren. Dazu muss ein Protokoll geführt werden, das im Rahmen der Abgabe der
               vorwissenschaftlichen Arbeit beigelegt wird und in die Genehmigungsdatenbank als PDF-Dokument
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               hochgeladen werden muss.
               Auf diese Verpflichtung zur Protokollierung sollte die Schülerin / der Schüler ausdrücklich
               hingewiesen werden.
               Für das Begleitprotokoll gibt es eine Vorlage, die nicht verwendet werden muss, aber vielleicht
               hilfreich ist.
                www.ahs-vwa.at/pluginfile.php/2981/mod_page/content/118/VWA-Betreuungsprotokoll.pdf



















               2  §9. (1) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016)
               3  §9. (2) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016)

               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                 11
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