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2  Aufgaben

               Sofern das nicht im Unterricht (z.B. VWA-Kurs, EPWA (Einführung in die Praxis
               wissenschaftlichen Arbeitens) oder einer ähnlichen Lehrveranstaltung passiert ist,
               muss die Betreuungsperson ihre Schülerinnen und Schüler über folgende Dinge
               informieren:
                   ▪  Information über die Beurteilungskriterien (Beurteilungsraster)
                   ▪  Information über formale Anforderungen
                   ▪  Information über den Zeitplan (Einreichtermin, Abgabetermin)

               Des Weiteren ist es notwendig, im Rahmen der Betreuungsgespräche / der kontinuierlichen
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               Betreuung Folgendes zu leisten :
                   ▪  Hilfestellung bei der Themenkonkretisierung und dem Finden einer sinnvollen Fragestellung
                   ▪  Hilfestellung beim Aufbau der Arbeit (Struktur, Schwerpunktsetzung)
                   ▪  Hilfestellung bei der Arbeitsmethodik
                   ▪  Hilfestellung bei der Selbstorganisation
                   ▪  Hilfestellung beim Erstellen eines Zeitplans
                   ▪  Hilfestellung im Hinblick auf Präsentation und Diskussion

               Nach der Abgabe der Arbeit ist diese zu korrigieren und zu beschreiben.





















































               1  §9. (1) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016)

               Handbuch für VWA-Betreuungspersonen        Stand 06/2017                                  7
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