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2 Aufgaben
Sofern das nicht im Unterricht (z.B. VWA-Kurs, EPWA (Einführung in die Praxis
wissenschaftlichen Arbeitens) oder einer ähnlichen Lehrveranstaltung passiert ist,
muss die Betreuungsperson ihre Schülerinnen und Schüler über folgende Dinge
informieren:
▪ Information über die Beurteilungskriterien (Beurteilungsraster)
▪ Information über formale Anforderungen
▪ Information über den Zeitplan (Einreichtermin, Abgabetermin)
Des Weiteren ist es notwendig, im Rahmen der Betreuungsgespräche / der kontinuierlichen
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Betreuung Folgendes zu leisten :
▪ Hilfestellung bei der Themenkonkretisierung und dem Finden einer sinnvollen Fragestellung
▪ Hilfestellung beim Aufbau der Arbeit (Struktur, Schwerpunktsetzung)
▪ Hilfestellung bei der Arbeitsmethodik
▪ Hilfestellung bei der Selbstorganisation
▪ Hilfestellung beim Erstellen eines Zeitplans
▪ Hilfestellung im Hinblick auf Präsentation und Diskussion
Nach der Abgabe der Arbeit ist diese zu korrigieren und zu beschreiben.
1 §9. (1) der Verordnung (BGBl II Nr. 107/2016)
Handbuch für VWA-Betreuungspersonen Stand 06/2017 7